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Eine Frau beantragt einen Erbschein auf Basis eines fehlerhaften Testaments – und muss am Ende Anwaltskosten tragen sowie mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Das OLG.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Bremen betont die Bedeutung von Vorsorgevollmachten und die Möglichkeit der Stellvertretung im Erbscheinverfahren. Eine eigenhändig unterschriebene Vollmacht genügt, und Bevollmächtigte.