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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften als verfassungswidrig erklärt (Az. IX R 15/23). Dies ermöglicht eine vollständigere Verrechnung von Verlusten.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften als verfassungswidrig erklärt (Az. IX R 15/23). Dies ermöglicht eine vollständigere Verrechnung von Verlusten.