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Das Urteil des Oberlandesgerichts Bremen betont die Bedeutung von Vorsorgevollmachten und die Möglichkeit der Stellvertretung im Erbscheinverfahren. Eine eigenhändig unterschriebene Vollmacht genügt, und Bevollmächtigte.
Die Generalvollmacht und Erbenstellung sind zentrale, jedoch unterschiedliche Konzepte im deutschen Recht, die Handlungsfähigkeit bis zum Tod bzw. Vermögensübernahme nach dem Tod regeln. Konflikte.