Entdecken Sie aktuelle Themen und praxisnahe Einblicke in unseren neuesten Blogbeiträgen rund um Finanzplanung, Nachfolgeplanung und mehr.
Ein Luxusauto zum Abitur, die Uhr zum Examen: Ein neues Urteil erschüttert die Praxis der „üblichen Zuwendungen“. Warum teure Geschenke rückwirkend Ihre Freibeträge zerstören.
Ein Erbvertrag gilt als besonders bindend. Das OLG Nürnberg zeigt jedoch, dass Rücktrittsklauseln die Schutzwirkung erheblich relativieren können. Formale Wirksamkeit bedeutet nicht automatisch Planungssicherheit.
2026 bringt neue Regeln für Rente, Steuern, Mobilität und Verbraucherrechte. Der Beitrag zeigt, wer profitiert, wo Belastungen entstehen und welche finanziellen und rechtlichen Folgen.
Die Leitlinien NRW 2026 setzen die neue BGH-Rechtsprechung zum Elternunterhalt konsequent um. Höhere Selbstbehalte, klar definierte Ehegattenbedarfe und präzisierte Haftungsmaßstäbe eröffnen neue strategische Spielräume.
Das BFH-Urteil X R 1/24 verändert die Ruhestandsmigration grundlegend. Wird eine Rente im Ausland nicht tatsächlich besteuert, greift die Rückfallklausel – Deutschland besteuert voll..
Die Entscheidung des OLG Brandenburg zeigt, dass eine formwidrige Ausschlagung trotz Fristversäumnis wirksam werden kann, wenn ein beachtlicher Formirrtum vorlag und die Anfechtungsfrist des.
Die Schweiz lehnt eine nationale Erbschaftssteuer für Superreiche klar ab. Der Entscheid festigt die steuerliche Stabilität, erhöht jedoch den Bedarf an strategischer Nachfolge- und.
Der Beitrag analysiert die Vermögensteuertrends 2025 in Norwegen, der Schweiz, Deutschland und Frankreich. Er zeigt, wie unterschiedliche Modelle Mobilität, Standortwahl und Nachfolgeplanung prägen –.
Der Sachverständigenrat fordert eine tiefgreifende Reform der Erbschaftsteuer: Lebensfreibetrag, weniger Ausnahmen, mehr Leistungsfähigkeit. Die Folgen für Vermögensübertragungen und Nachfolgestrategien sind erheblich.
Der BFH präzisiert den Mitunternehmerstatus beim Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen. Für Nachfolgeplaner entscheidend: Nur wer Risiko und Initiative trägt, gilt als Mitunternehmer. Reine Ertragsnießbrauchsgestaltungen bleiben.