Entdecken Sie aktuelle Themen und praxisnahe Einblicke in unseren neuesten Blogbeiträgen rund um Finanzplanung, Nachfolgeplanung und mehr.
Deutschland steht vor einer Erbwelle – doch zwei Drittel der Bürger haben kein Testament. Der Auftakt zur neuen Serie zeigt, warum Nachfolgeplanung heute unverzichtbar.
Für Finanz- und Nachfolgeplaner ist das Thema der Nachfolgeplanung heute zwingend: Alternde Unternehmer-Generationen, steigende Vermögenswerte (vorwiegend bei Immobilien und Betriebsvermögen), volatile Märkte und sich.
Nachfolgeplanung bedeutet mehr als Vermögen zu vererben. Sie verbindet rechtliche Präzision, steuerliche Gestaltung und familiäre Verantwortung. Wer frühzeitig plant, reduziert Konflikte, nutzt Chancen und.
Schenkungen schaffen Vertrauen, bergen aber rechtliche Risiken: Grober Undank, Verarmung oder Scheidung können Rückforderungsrechte auslösen. Wer Vermögen langfristig sichern will, braucht klare vertragliche Regelungen.
Ein Ehevertrag ist kein Misstrauen, sondern unternehmerischer Vermögensschutz. Für Gesellschafter sichert er Firmenwerte, verhindert Liquiditätsrisiken im Scheidungsfall und schafft Klarheit durch abgestimmte Regelungen mit.
Eine Erbschaft bringt nicht immer Sicherheit: Für Bürgergeld-Empfänger gilt sie als Vermögen und führt oft zum Wegfall staatlicher Unterstützung. Der Beitrag zeigt, warum Nachfolgeplanung.
Unternehmensnachfolge ist wie eine Straßensanierung: unbequem im Moment, aber unverzichtbar für die Zukunft. Wer früh plant, strukturiert vorgeht und Klarheit schafft, baut Brücken zwischen.
Ein Testament entscheidet über Vermögen, Familie und Unternehmensnachfolge – doch nur, wenn es rechtssicher errichtet ist. Der Beitrag zeigt aktuelle Rechtslage 2024/25, Praxisbeispiele aus.
Ein tragischer Verkehrsunfall 1983 und unvollständige Testamentsregelungen führten dazu, dass der ungewollte Ex-Mann die Unternehmensanteile erbte. Klaus und Anna Weitblick analysieren die fatalen Planungsfehler.
Eine Erbschaft mindert die Witwenrente nicht – wohl aber die daraus erzielten Einkünfte wie Mieten, Zinsen oder Veräußerungsgewinne. Ab Juli 2025 gilt ein Freibetrag.