Entdecken Sie aktuelle Themen und praxisnahe Einblicke in unseren neuesten Blogbeiträgen rund um Finanzplanung, Nachfolgeplanung und mehr.
Erbschaften müssen immer gemeldet werden – unabhängig vom Freibetrag. Immobilien, Auslandsvermögen und Unternehmensbeteiligungen bergen besonders hohe Risiken. Der Beitrag erklärt die gesetzlichen Pflichten 2025,.
Die Entscheidung des OLG Brandenburg zeigt, dass eine formwidrige Ausschlagung trotz Fristversäumnis wirksam werden kann, wenn ein beachtlicher Formirrtum vorlag und die Anfechtungsfrist des.
Patchworkfamilien stehen im Erbfall vor komplexen Ansprüchen zwischen Kindern aus erster Ehe und neuer Partnerin. Der Beitrag zeigt, wie Güterstand, Pflichtteil und Vermögensstruktur den.
Der Fall Traunstein zeigt, wie anfällig privatschriftliche Testamente für Manipulationen sind. Der Beitrag analysiert das Strafverfahren, strukturelle Risiken und die wichtigsten Präventionsmaßnahmen – und.
Die testamentarische Neuordnung der Kessler-Zwillinge zeigt, wie diversifizierte und steueroptimierte Gemeinnützigkeit die moderne Nachlassplanung prägt. Der Fall verdeutlicht, wie kinderlose Erblasser Wirkung steigern, Governance.
Das Gesellschafterdarlehen ist eine der bekanntesten Finanzierungsoptionen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Es gilt als flexible, schnelle und unbürokratische Form der Innenfinanzierung und.
Der Sachverständigenrat fordert eine tiefgreifende Reform der Erbschaftsteuer: Lebensfreibetrag, weniger Ausnahmen, mehr Leistungsfähigkeit. Die Folgen für Vermögensübertragungen und Nachfolgestrategien sind erheblich.
Familienstiftungen bündeln Vermögen und sichern Nachfolge. Doch Erbschaftsteuer, Zustiftungen und Erbersatzsteuer bergen Fallstricke. Der Beitrag zeigt, wie 800.000-Euro-Freibetrag und Betriebsvermögensverschonung planbar wirken, warum Nachdotierungen.
Mit frühzeitiger Planung lassen sich Immobilien weitgehend steuerfrei übertragen. Der Beitrag erklärt, wie Familienheim, Nießbrauch und Bewertung gezielt eingesetzt werden, um Erbschaftsteuer zu vermeiden..
Der BFH präzisiert den Mitunternehmerstatus beim Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen. Für Nachfolgeplaner entscheidend: Nur wer Risiko und Initiative trägt, gilt als Mitunternehmer. Reine Ertragsnießbrauchsgestaltungen bleiben.