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Der Zugewinn ist ein zentraler Begriff im deutschen Ehegüterrecht und bezeichnet die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen eines Ehegatten während der Dauer.
Der Zugewinnausgleich ist ein Verfahren zur Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens bei einer Scheidung nach dem deutschen Eherecht.
Die Zugewinngemeinschaft ist ein gesetzlicher Güterstand, der bei einer Eheschließung in Deutschland automatisch gilt, sofern die Ehegatten keinen Ehevertrag abgeschlossen haben.
Der Begriff "Zuzugstaat" wird oft im Zusammenhang mit Einwanderung und Migration verwendet.