Steuerbegünstigung für Betriebsvermögen, vermieteten Wohnraum und Familienheim

Steuerbegünstigung für Betriebsvermögen, vermieteten Wohnraum und Familienheim

Das BFH-Urteil vom Mai 2024 lockert die bisherige Sechsmonatsfrist für den steuerbegünstigten Vermögenstransfer nach einem Erbfall. Finanz- und Nachfolgeplaner haben nun mehr Flexibilität, Betriebsvermögen und Immobilien auch später steuerlich vorteilhaft aufzuteilen, solange der Zusammenhang zum Erbfall gewahrt bleibt.