Entdecken Sie aktuelle Themen und praxisnahe Einblicke in unseren neuesten Blogbeiträgen rund um Finanzplanung, Nachfolgeplanung und mehr.
Earn-Out-Zahlungen bei Unternehmensverkäufen sind steuerlich erst im Zuflusszeitpunkt zu berücksichtigen und nicht rückwirkend zu versteuern. Das BFH-Urteil vom 9. November 2023 klärt, dass diese.