Finanzmittel

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Finanzmittel im Rahmen des Finanzmitteltests in der Regel-/Optionsverschonung

Der Finanzmitteltest im Erbschaftsteuerrecht prüft, ob Finanzmittel 15 Prozent des Betriebsvermögens übersteigen. Finanzmittel über diesem Schwellenwert gelten als nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen. Die Regelverschonung befreit.