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Das ab 2026 geltende Stiftungsregister erhöht die Transparenz im Stiftungswesen, was für Familienstiftungen problematisch sein könnte. Sensible Vermögensdetails sollten daher aus der Satzung entfernt.
Die Abberufung eines Stiftungsvorstands erfordert klare satzungsmäßige Regelungen. Wichtige und sachliche Gründe müssen präzise definiert sein. Der Stifter kann sich Abberufungsrechte vorbehalten, die auch.