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Die Einbringung von Betriebsvermögen nach § 24 UmwStG kann unerwartete Steuerfallen bergen – insbesondere durch die Zehnjahresfrist für private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG). Dieser.
Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Holding-GmbH reduziert die Steuerlast erheblich und optimiert Vermögensaufbau sowie Nachfolgeplanung. Der Beitrag erläutert rechtliche und steuerliche Grundlagen, beschreibt.