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Abberufung des Stiftungsvorstands durch den Stifter: Voraussetzungen und Grenzen

Die Abberufung eines Stiftungsvorstands erfordert klare satzungsmäßige Regelungen. Wichtige und sachliche Gründe müssen präzise definiert sein. Der Stifter kann sich Abberufungsrechte vorbehalten, die auch.