Steuerrecht und Parkhäuser: Der aktuelle Stand zur Erbschaftsteuer
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Parkhäuser nicht als begünstigtes Verwaltungsvermögen gelten und daher keine steuerlichen Vorteile bei der Erbschaftsteuer genießen. Dies betrifft Erben, die solche Vermögenswerte übernehmen, und erfordert eine sorgfältige steuerliche Planung und Beratung, um potenzielle Steuerlasten zu minimieren.