Verständnis der Bindungswirkung in Erbverträgen und gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten
Die Bindungswirkung in Erbverträgen und gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten gewährleistet, dass festgelegte Verfügungen verbindlich sind und nicht einseitig geändert werden können. Dies schützt die testamentarischen Absichten und sorgt für rechtliche Sicherheit und Vorhersehbarkeit bei der Nachlassregelung, indem es langfristige Konflikte vermeidet.