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Deutsche Rentner können ihre Rente ins Ausland beziehen, müssen jedoch steuerliche und rechtliche Aspekte beachten. Sozialversicherungsabkommen sichern Ansprüche, während Doppelbesteuerungsabkommen Steuerlasten klären. Besonders Italien.
Das BFH-Urteil klärt, dass bei Doppelansässigkeit zwischen Deutschland und Schweden Schenkungen ausschließlich dem deutschen Steuerrecht unterliegen. Schweden erhebt keine Schenkungsteuer, was jedoch keine Steuerfreiheit.