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Das OLG Frankfurt entschied, dass ein Testamentsvollstrecker, der auf Wunsch der Erblasserin Eheringe und eine Goldkette ins Grab legte, nicht pflichtwidrig handelte. Die Entscheidung.
Testamentsvollstrecker können die letzten Wünsche der Erblasser erfüllen, selbst wenn sie kostspielig sind. Ein Gerichtsurteil bestätigte die Pflichten eines Testamentsvollstreckers, der wertvollen Schmuck ins.