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Gelegenheitsgeschenke gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG ermöglichen steuerfreie Zuwendungen bei klar definierten Anlässen. Wichtig sind die Üblichkeit in Art und Wert.
Polen bietet attraktive Steuerbedingungen für Zuziehende und Investoren: niedrige Einkommens- und Mietertragssteuern, spezielle Regelungen für Rückkehrer und Neuansiedler, sowie steuerfreie Erbschaften und Schenkungen innerhalb.