Entdecken Sie aktuelle Themen und praxisnahe Einblicke in unseren neuesten Blogbeiträgen rund um Finanzplanung, Nachfolgeplanung und mehr.
Vorsorgevollmacht oder Erbschein? Der Beitrag zeigt, wann Berater mit Vollmachten Zeit und Kosten sparen – und wann der Erbschein aus Haftungs- und Praxisgründen unverzichtbar.
Die Vorsorgevollmacht gilt in der Finanz- und Nachfolgeplanung als zentrales Instrument zur Sicherung von Selbstbestimmung und Handlungsfähigkeit im Alter oder bei Krankheit. Doch aktuelle.
Ein medizinischer Notfall genügt – und plötzlich entscheidet das Gericht statt der Familie. Der Beitrag zeigt, warum professionelle Vorsorge, rechtssichere Testamente und digitale Notfallpläne.
Notarielle Vollmachten können bei Unternehmern wirkungslos werden, wenn Gesellschaftsverträge Vertretungsbeschränkungen enthalten. Diese "Vollmachts-Falle" führt zur Handlungsunfähigkeit im Ernstfall und birgt erhebliche Haftungsrisiken. Der Beitrag.
Viele Banken verweigern die Anerkennung wirksamer Vollmachten, obwohl sie rechtlich dazu verpflichtet sind. Der Beitrag erläutert die Rechtslage, zeigt Praxisprobleme auf und gibt konkrete.
Geschäftsfähigkeit und Einsichtsfähigkeit sind rechtlich unterschiedliche Konzepte: Geschäftsfähigkeit betrifft die Fähigkeit, rechtswirksame Verträge abzuschließen (altersabhängig, §§ 104 ff. BGB), während Einsichtsfähigkeit das Verstehen und.
Ein erschütternder Fall aus Schwäbisch Gmünd zeigt, wie eine Altenpflegerin durch eine fragwürdige Generalvollmacht fast 300.000 Euro eines demenzkranken Seniors veruntreute. Der Notar erkannte.
Am 27. November 2024 fand das Web-Seminar „Von Vorsorge bis zum Vermögenserhalt – der ganzheitliche Beratungsansatz“ unter der Leitung von Pawel Blusz statt. In.
Die Testierfähigkeit bei Demenz ist entscheidend für die Nachfolgeplanung. Finanz- und Nachfolgeplaner sollten Mandanten frühzeitig beraten, Vorsorgevollmachten erstellen und ärztliche Gutachten zur kognitiven Verfassung.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Bremen betont die Bedeutung von Vorsorgevollmachten und die Möglichkeit der Stellvertretung im Erbscheinverfahren. Eine eigenhändig unterschriebene Vollmacht genügt, und Bevollmächtigte.