Stiften & Spenden

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47 Artikel

Entdecken Sie aktuelle Themen und praxisnahe Einblicke in unseren neuesten Blogbeiträgen rund um Finanzplanung, Nachfolgeplanung und mehr.

Stiftungserrichtung durch Testament – Chancen und Fallstricke für die Nachfolgeplanung

Die Errichtung einer Stiftung per Testament erfordert klare Satzungsregelungen und eine präzise testamentarische Verfügung. Ein Urteil des OLG Schleswig-Holstein verdeutlicht, worauf es rechtlich ankommt.

Stiftungen strategisch nutzen

Stiftungen bieten eine nachhaltige Lösung in der Nachfolgeplanung, indem sie Vermögen langfristig sichern, steuerliche Vorteile ermöglichen und gesellschaftlichen Nutzen schaffen. Für Finanz- und Nachfolgeplaner.

Stiftungen: Ein Wegweiser für Finanz- und Nachfolgeplaner

Stiftungen ermöglichen eine langfristige Vermögenssicherung, steuerliche Vorteile und die Förderung gemeinnütziger Ziele. Für Finanz- und Nachfolgeplaner sind sie ein wertvolles Instrument, um Mandanten eine.

Die liechtensteinische Familienstiftung als Instrument der langfristigen Vermögenssicherung

Die liechtensteinische Familienstiftung ist ein flexibles Instrument zur langfristigen Vermögenssicherung und Versorgung von Familienangehörigen. Sie bietet steuerliche Vorteile, umfassenden Vermögensschutz und hohe Gestaltungsmöglichkeiten. Dieser.

Familienstiftung für Immobilien: Steuervorteile bei Vermietung, Verkauf, Schenkung und Erbersatzsteuer

Eine Familienstiftung für Immobilien bietet steuerliche Vorteile bei Vermietung, Verkauf und Schenkung, schützt das Vermögen vor Zersplitterung und optimiert die Nachfolgeplanung. Doch geringe Freibeträge.

Die Familienstiftung als Instrument der Nachfolgeplanung

Die Familienstiftung ist ein effektives Instrument zur Vermögenssicherung und Nachfolgeplanung, birgt jedoch steuerliche und rechtliche Risiken. Dieser Beitrag beleuchtet Gestaltungsmöglichkeiten, Steueroptimierung, Pflichtteilsschutz und das.

Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bleibt bestehen

Die geplante Abschaffung der zeitnahen Mittelverwendung ist gescheitert. Gemeinnützige Organisationen müssen ihre Einnahmen weiterhin binnen zwei Jahren verwenden oder korrekt rücklagen. Der Beitrag erklärt.

Das „Stifterdrittel“: Wie Stifter von § 58 Abs. 6 AO profitieren können

Das „Stifterdrittel“ (§ 58 Abs. 6 AO) erlaubt Stiftungen, bis zu ein Drittel ihres Einkommens für Unterhalt des Stifters, Grabpflege und Andenkensehrung zu nutzen,.

Stifterdarlehen: Flexibles Engagement für gemeinnützige

Stifterdarlehen sind zinslose Darlehen an gemeinnützige Organisationen, die Kapital flexibel nutzen und Erträge für Projekte generieren. Sie bieten Darlehensgebern steuerfreie Flexibilität und unterstützen Stiftungen.

Der Spendenabzug für Stiftungen: Inland, EU/EWR und Drittstaaten

Der Beitrag erläutert steuerliche Regeln für Stiftungsspenden in Inland, EU/EWR und Drittstaaten. Besonderes Augenmerk liegt auf Nachweispflichten und der Einführung des Zuwendungsempfängerregisters ab 2024,.


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