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Entdecken Sie aktuelle Themen und praxisnahe Einblicke in unseren neuesten Blogbeiträgen rund um Finanzplanung, Nachfolgeplanung und mehr.
Der Beitrag erläutert steuerliche Regeln für Stiftungsspenden in Inland, EU/EWR und Drittstaaten. Besonderes Augenmerk liegt auf Nachweispflichten und der Einführung des Zuwendungsempfängerregisters ab 2024,.
Hendrik Lebers Überführung von Acatis in eine Familienstiftung zeigt, wie Nachfolgeplanung Konflikte vermeidet, Vermögen sichert und steuerliche Vorteile nutzt. Wichtig sind klare Ziele, Expertenbegleitung,.
Immer mehr Menschen möchten durch eine gemeinnützige Erbschaft nachhaltig wirken. Finanz- und Nachfolgeplaner unterstützen dabei mit klaren Regelungen im Testament, offener Kommunikation mit Angehörigen,.
Dieser Beitrag vergleicht Insolvenzprozesse bei Familienstiftungen und GmbHs, einschließlich Haftung, Vermögensverteilung und regionaler Unterschiede. Er bietet Finanz- und Nachfolgeplanern präventive Maßnahmen, alternative Lösungsansätze und.
Das ab 2026 geltende Stiftungsregister erhöht die Transparenz im Stiftungswesen, was für Familienstiftungen problematisch sein könnte. Sensible Vermögensdetails sollten daher aus der Satzung entfernt.
Ab dem 01.01.2026 wird ein öffentliches Stiftungsregister eingeführt, das umfangreiche Informationen wie Satzung und Anerkennungsentscheidung enthält. Für Familienstiftungen steigt dadurch das Risiko der Offenlegung.
Die Umwandlung in eine Teilverbrauchsstiftung erlaubt, einen Teil des Stiftungsvermögens zu verbrauchen, um kurzfristige Ziele zu erreichen, während der Rest langfristig erhalten bleibt. Sie.
Die Abberufung eines Stiftungsvorstands erfordert klare satzungsmäßige Regelungen. Wichtige und sachliche Gründe müssen präzise definiert sein. Der Stifter kann sich Abberufungsrechte vorbehalten, die auch.
Auslandsstiftungen bieten Vorteile wie steuerliche Optimierung und Vermögensschutz, sind jedoch komplex in der Umsetzung. Sie erfordern sorgfältige Planung und Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die.
Umschichtungsgewinne und -verluste im Gemeinnützigkeitsrecht sind komplex. Mittel aus zulässigem Vermögen, wie bestimmte Zuwendungen und Umschichtungsgewinne, unterliegen nicht der zeitnahen Mittelverwendungspflicht. Gerichtsurteile klären Unterschiede.