Entdecken Sie aktuelle Themen und praxisnahe Einblicke in unseren neuesten Blogbeiträgen rund um Finanzplanung, Nachfolgeplanung und mehr.
Die Leitlinien NRW 2026 setzen die neue BGH-Rechtsprechung zum Elternunterhalt konsequent um. Höhere Selbstbehalte, klar definierte Ehegattenbedarfe und präzisierte Haftungsmaßstäbe eröffnen neue strategische Spielräume.
Nach der Zinswende und massiver Kritik verzeichnet die Immobilienverrentung wieder steigende Vertragszahlen. Anbieter haben ihre Modelle angepasst, Kunden informieren sich intensiver. Der Markt belebt.
Widersprüchliche Spendenzahlen und ein Boom privatnütziger Stiftungen zeigen: Philanthropie in Deutschland verändert sich grundlegend. Der Beitrag analysiert Ursachen, Zahlen und Konsequenzen für Stiftungsberater –.
Scheidungen stellen Finanzberater vor erhebliche ethische und haftungsrechtliche Herausforderungen. Der Beitrag zeigt, warum gemeinsame Mandate schnell untragbar werden und wie klare Mandatsgrenzen, Neutralität und.
Scheidungen wirken oft leise, entfalten aber massive finanzielle Folgen. Der Beitrag zeigt, warum Trennung ein zentrales Risiko für Vermögen, Unternehmen und Nachfolge ist –.
Die Inflationsrate bleibt im November 2025 stabil bei 2,3 %. Für die Altersvorsorge ist das kein Entwarnungssignal: Dienstleistungspreise treiben die Teuerung weiter. Wer Kaufkraft.
Ab 2035 ist jeder vierte Deutsche im Rentenalter – die Babyboomer gehen in Rente. Die Erwerbsbevölkerung schrumpft dramatisch, der Altersquotient steigt auf bis zu.
Das OLG Frankfurt bestätigt, dass ein sogenanntes „Württembergisches Testament“ — Nießbrauch für den überlebenden Ehepartner + Bestellung desselben als Testamentsvollstrecker — grundsätzlich wirksam ist..
Steuerpflichtige stehen vor einem stürmischen Reformwinter: Entfernungspauschale rauf, Mobilitätsprämie entfristet, Ehrenamt gestärkt, Krypto und Immobilien stärker im Fokus. Im IFFUN-Webseminar „Quo vadis Steuerplanung 2025“.
Die EuGH-Entscheidung von 2025 bestätigt die steuerliche Ungleichbehandlung ausländischer Familienstiftungen. Für die Praxis entscheidend sind Begünstigtenkreis, Vermögensstruktur und langfristige Steuerzyklen. Auslandsstiftungen bleiben nutzbar –.